Wertermittlungsgutachten für die Immobilienbewertung
*Kooperation mit Ingenieurbüro Bauer, Sachverständigenbüro Bauer & Barz
Sie möchten wissen, wie viel Ihre Immobilie wert ist? Dann beauftragen Sie unser Ingenieurbüro aus Leipzig mit der Immobilienbewertung! Als Bausachverständiger bewerten wir unabhängig und objektiv. Ein Wertermittlungsgutachten ist immer dann die erste Wahl, wenn nachvollziehbare und fachlich versierte Angaben notwendig sind.
Wann ist ein Wertermittlungsgutachten sinnvoll bzw. wann wird es benötigt?
Es gibt verschiedene persönliche oder wirtschaftliche Gründe, warum Sie ein unabhängiges Wertermittlungsgutachten für eine Immobilie benötigen – wie zum Beispiel:
- beim Immobilienankauf zur Kaufpreisüberprüfung und zur Vermeidung von Fehlinvestitionen
- beim Immobilienverkauf zur Überprüfung des Verkaufspreises
- bei Finanzierungen zur Ermittlung von Beleihungswerten
- bei Erbschaften für gerechte Erbaufteilungen und Erbabfindungen
- bei Scheidungen zur gerechten Vermögensaufteilung / Zugewinnberechnung
- zur Dokumentation gegenüber dem Finanzamt
- bei Beleihung einer Immobilie
- bei Zwangsversteigerungen
- zur Wertermittlung bei Grundstücksteilungen
Wie errechnet sich der Wert einer Immobilie?
Der Wert einer Immobilie hängt von vielen unterschiedlichen Faktoren ab. In das Wertermittlungsgutachten fließen unter anderem folgende Aspekte mit ein:
- Lage des Grundstücks (z. B. innerhalb der Stadt, Straßenverkehr, Personennahverkehr auf Straße und Schiene)
- Bebaubarkeit des Grundstücks bedingt durch das Baurecht
- Nachbarschaft des Grundstücks (z. B. Nutzungen, Lärm, Geruch)
- Gestalt des Grundstücks (z. B. Schnitt, Höhengestalt, Hanglage, Erreichbarkeit)
- Rechte und Belastungen am Grundstück (z. B. Geh-, Fahr- und Leitungsrechte, Wohnungsrecht, Nießbrauch)
- Art der Bebauung und Bauweise
- baulicher und energetischer Zustand der Immobilie sowie eventueller Renovierungsbedarf: Baujahr, Modernisierungen und Umbauten
- Bauschäden und -mängel (Feuchtigkeit, Schimmel etc.)
- technische Ausstattung (z. B. Heizung, Warmwasser, Abwasser, Energieversorgung, weitere besondere Merkmale)
- Raumaufteilung und Nutzungsmöglichkeiten
- relevante Ausstattungsmerkmale (z. B. Fenster, Türen, Fußboden, Leitungen, Wände)
- Größe: Wohnfläche, Nutzfläche, Geschossfläche und Bruttogrundfläche
Für die Erstellung des Wertermittlungsgutachtens ist eine örtliche Besichtigung unabdingbar. Zur realistischen Einschätzung der Immobilie wird zunächst eine Objektbesichtigung mit einer eingehenden Bestandsaufnahme durchgeführt.
Darüber hinaus prüfen wir als Sachverständiger Bauzeichnungen, die Flurkarte sowie andere objektbezogene Unterlagen. Außerdem nehmen wir Einsicht in die Baugenehmigungsakte, das Baulastenverzeichnis und das Grundbuch.
Aus sämtlichen ausgewerteten Daten wird schließlich der aktuelle Wert der Immobilie, der sogenannte Verkehrswert, ermittelt. Unsere Wertermittlungsgutachten werden in schriftlicher Form gefertigt. Sie bestehen aus einem Textteil und einem Anlagenteil mit Fotodokumentation.
Sie benötigen eine sichere, objektive und gerichtsfeste Immobilienbewertung? Dann stehen wir Ihnen als Sachverständiger gerne zur Verfügung. Kontaktieren Sie uns, um ein Wertermittlungsgutachten in Auftrag zu geben.